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31. Juli 2025
Fragmentierter Schutz – Man darf alles, aber nicht alles überall

 

Die Schweiz ist reich an Seen, Flüssen und Feuchtgebieten – Lebensräume, die für viele seltene Tier- und Pflanzenarten überlebenswichtig sind. Besonders Vögel wie Flussseeschwalben, Zwerg- und Haubentaucher oder Rohrammern sind auf ruhige Brutplätze in Ufer- und Wasserzonen angewiesen. Um diesen empfindlichen Arten Rückzugsorte zu sichern, wurden zahlreiche Schutzgebiete eingerichtet.

Das Prinzip lautet: Natur erleben ja – aber mit Rücksicht und an den richtigen Orten.

Dabei basiert der Schutz nicht auf pauschalen Verboten, sondern auf klar abgegrenzten Zonen, die unterschiedliche Nutzungen zulassen. Viele dieser Bereiche sind vor Ort durch Tafeln, Schilder oder gelbe Bojen gekennzeichnet. Die Regeln können kantonal variieren – daher ist es wichtig, sich vor jedem Ausflug über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.

Besonderes Augenmerk gilt in der Sommerzeit dem Schutz auf dem Wasser, wo Erholung und Lebensraumerhalt oft in direktem Konflikt stehen. Freizeitaktivitäten wie Schwimmen, Paddeln oder Stand-up-Paddling können Vögel und andere Tiere massiv stören – insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit im Frühling und Sommer. Auch scheinbar harmlose Annäherungen an Schilfgürtel oder Brutflösse können fatale Folgen haben: Werden Altvögel aufgeschreckt, bleiben die Küken oft schutzlos zurück.

Neben der Erholung ist auch das Verhalten von Fischerinnen und Fischern entscheidend. Wer angelt, muss nicht nur gesetzliche Vorschriften wie Schonzeiten oder Mindestmasse beachten, sondern auch Rücksicht auf geschützte Uferbereiche nehmen und keine Abfälle zurücklassen. Angelschnüre oder Hakenreste gefährden viele Wasser- und Vogelarten.

Drei zentrale Schutzregeln für alle Nutzerinnen und Nutzer:

  • Abstand von 25 Metern zu Schilfgürteln und Bruthilfen. Sie dürfen nicht betreten oder befahren werden.
  • Störung von Wildtieren ist verboten. Weder durch Lärm, Boote, SUPs, Drohnen oder Hunde.
  • Liegen lassen von Abfällen in oder am Wasser ist verboten. Essensreste, Angelschnüre oder Zigarettenstummel sind mitzunehmen.




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