Was ist der Lohnrechner?
Der Lohnrechner unterstützt die Lohneinordnung in der Rangerarbeit. Er zeigt eine unverbindliche Empfehlung für den Bruttojahreslohn der konkret berechneten Funktion.
Warum dieser Lohnrechner?
Die Rangerbranche hat sich in den letzten Jahren deutlich professionalisiert. Rangerinnen und Ranger übernehmen heute anspruchsvolle Aufgaben in Aufsicht, Besucherlenkung, Konfliktmanagement, Umweltbildung, Monitoring, Unterhalt, Kommunikation und Koordination. Mit der eidgenössisch anerkannten Rangerqualifikation und den gewachsenen Einsatzprofilen ist der Bedarf nach einer nachvollziehbaren Lohneinordnung gestiegen.
Der Lohnrechner des Verbands Swiss Rangers ist ein unverbindliches Orientierungsinstrument für Rangerinnen, Ranger und Arbeitgebende. Er hilft, Löhne anhand von Funktion, Verantwortung, Ausbildung, Erfahrung und Region fachlich einzuordnen. Er begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Lohn; die konkrete Lohnfestlegung bleibt Sache der jeweiligen Vertragsparteien.
Was berechnet er nicht?
Er berechnet keinen Nettolohn, keine Arbeitgeberkosten und keine Vertrags- oder Zulagenbestandteile. Er ersetzt weder Verhandlung noch Personalreglement oder Arbeitsvertrag.
Wie nutzt man ihn?
Bitte berechne die konkrete Stelle, nicht deinen ganzen Lebenslauf. Entscheidend ist, was im Stellenprofil regelmässig beauftragt ist und welche passenden Ausbildungen, Nachweise, Fachkenntnisse und Erfahrungen du dafür mitbringst.
Der Rechner bewertet ein konkretes Stellenprofil, nicht den gesamten Lebenslauf einer Person und nicht mehrere verschiedene Rollen gleichzeitig. Entscheidend sind Aufgaben, die regelmässig Teil der Funktion sind oder klar beauftragt wurden.
Datenschutz: Die Eingaben erfolgen anonym, werden nicht dauerhaft gespeichert und nur für die aktuelle Berechnung verwendet.
Der Rechner orientiert sich an aktuellen Rangerfunktionen und am professionellen Berufsprofil. Berücksichtigt werden klassische Rangeraufgaben ebenso wie Anforderungen, die sich mit der Entwicklung des Berufs verstärkt haben, etwa Projektarbeit, Monitoring, Koordination, Konfliktkommunikation, zusätzliche Verantwortung sowie Anforderungen an eine sichere und professionelle Auftragserfüllung.
Ausgangspunkt ist die Basisqualifikation. Darauf bauen das konkrete Einsatzprofil, passende Fachkenntnisse und Fähigkeiten, Berufserfahrung und die regionale Einordnung auf. Entscheidend ist, was eine Stelle tatsächlich verlangt und was die Person dafür mitbringt.
Die Modellwerte wurden im Vorstand Swiss Rangers fachlich diskutiert und anhand realer Rangerprofile, bekannter Lohnbeispiele, Vergleichsbereichen, Modelliterationen und Rückmeldungen aus Praxistests mit Rangerinnen und Rangern, Arbeitgebern und Auftraggebern auf ihre Plausibilität geprüft.
Sie sind keine festen Marktpreise für einzelne Aufgaben, sondern dienen als Orientierung in einem transparenten Modell.
Der Lohnrechner wird periodisch überprüft und bei Bedarf an fachliche, berufliche und lohnrelevante Entwicklungen angepasst.
Der Rechner bewertet operative Rangerfunktionen und Mischprofile mit Leitungs- oder Koordinationsanteilen. Reine oder überwiegende Kader-/Leitungsfunktionen ohne wesentliche operative Rangerarbeit sind nicht Teil dieser Version und sollen separat geprüft werden.
Der Lohnrechner orientiert sich an einer angestellten Rangerfunktion mit Bruttolohn. Bei Stundenlohn, Mandaten, selbstständiger Tätigkeit oder projektbezogenen Einsätzen müssen zusätzliche Punkte wie Ferienanteil, Feiertage, Sozialversicherungen, Versicherungen, Ausrüstung, Reisezeit, Spesen, Administration, Akquise, Risiko und Arbeitgeberkosten separat berücksichtigt werden. Das Ergebnis ist deshalb kein Honorar-, Mandats- oder Offertenansatz.
Solche Punkte sind Verhandlungs-, Vertrags-, Personalreglements- oder Arbeitgeberfragen und sollten separat transparent geregelt und geprüft werden.
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Der Lohnrechner wird vom Verband Swiss Rangers öffentlich zur unverbindlichen Orientierung bereitgestellt. Die Nutzung des Rechners sowie das Speichern oder Ausdrucken persönlicher Ergebnisse für Lohn-, Anstellungs- oder Orientierungsgespräche sind erlaubt. Eine darüber hinausgehende Übernahme, Bearbeitung, Weiterveröffentlichung oder kommerzielle Nutzung von Texten, Struktur, Berechnungsmodell, Faktorenlogik, Gestaltung oder technischer Umsetzung ist nur mit Zustimmung des Verbands Swiss Rangers erlaubt.
Die Basisqualifikation legt den Ausgangswert des Modells fest. Zusatzkompetenzen, Erfahrung und Verantwortung werden später separat berücksichtigt.
Modellansätze:
Die Ansätze sind Modellwerte. Die Herleitung wird im Ergebnis transparent ausgewiesen.
Welche Rangerqualifikation liegt vor?
Welche Funktion soll bewertet werden?
Dieser Teil beschreibt das tatsächliche Stellenprofil der Rangerfunktion: Aufgaben, Verantwortung, Mandat und Einsatzkontext.
Wähle Aufgaben aus, die im Auftrag, Stellenprofil oder in der tatsächlich ausgeübten Funktion wiederkehrend eine Rolle spielen. Auch Aufgaben, die nicht sauber im Stelleninserat stehen, aber faktisch alltäglich zum Pensum gehören, können hier sichtbar gemacht werden.
Gelegentliche Mithilfe, Einzelfälle oder rein private Vorerfahrung zählen hier nicht.
Schritt 2 beschreibt, was die Stelle verlangt oder tatsächlich umfasst.
Schritt 3 beschreibt, was du dafür mitbringst.
Was gehört zu deiner Rangerfunktion oder wird faktisch im Pensum geleistet?
Entscheidend ist insbesondere, auf welcher föderalen Ebene Rangerinnen und Ranger handeln – kommunal, kantonal oder national und welche rechtlichen Grundlagen sie dabei anwenden. Mit zunehmender Vollzugsverantwortung steigen in der Regel auch die Anforderungen an Rechtskenntnisse, Verfahrenssicherheit und entsprechende Aus- oder Weiterbildungen.
Nicht die Schutzgebietsbezeichnung ist ausschlaggebend, sondern der konkrete Auftrag und die damit verbundenen rechtlichen und vollzugsbezogenen Anforderungen.
Wichtig: Massgebend ist die rechtliche Ebene, auf der die Rangerfunktion beauftragt ist und tatsächlich handeln darf. Überlagerte Schutzgebiete, BLN, Inventare oder WZV zählen nicht automatisch als höhere Ebene.
Dieser Teil unterscheidet zwischen unterstützender Mithilfe, regelmässigen Unterhaltsarbeiten und eigener Unterhaltsverantwortung.
Unterstützender Unterhalt meint einfache oder gelegentliche Mithilfe im Feld ohne eigene Unterhaltsverantwortung, z. B. Schäden aufnehmen, kleinere Störungen beseitigen, einfache Vandalismusspuren entfernen, Kleber/Graffiti melden oder entfernen, Feuerstellen aufräumen oder kleine Sofortmassnahmen ausführen.
Regelmässige Unterhaltsarbeiten meint regelmässige praktische Arbeiten im Stellenprofil, z. B. Reparaturen, Pflegeeinsätze, Wege, Absperrungen, Signalisation oder Infrastruktur.
Unterhaltsverantwortung meint, dass Unterhalt geplant, koordiniert oder fachlich verantwortet wird.
Unterstützender Unterhalt wird nicht zusätzlich gezählt, wenn Regelmässige Unterhaltsarbeiten oder Unterhaltsverantwortung gewählt sind.
Wähle nur Verantwortungen aus, die beauftragt oder mit klarer interner Verantwortung verbunden sind.
Dieser Teil erfasst zugewiesene Zusatzverantwortungen im Stellenprofil, die über klassische operative Einsatzprofile hinausgehen.
Dazu gehören Junior Ranger Programm, Fachaufträge / Projektverantwortung und Monitoring. Der Leitungsanteil bei Mischprofilen wird – bei Auswahl unter „Funktion“ in Schritt 1 – separat in Schritt 2.2 erfasst.
Gruppenverantwortung meint die regelmässige Verantwortung für eine Junior-Ranger-Gruppe oder ein wiederkehrendes Angebot.
Leitung Junior-Ranger-Programm meint die Planung, Organisation, Koordination und Verantwortung für das Programm.
Die Anzahl Gruppen beschreibt den Umfang innerhalb der berechneten Funktion. Bei Gruppenverantwortung wird mindestens eine Gruppe vorausgesetzt.
Bei Programmleitung kann auch 0 Gruppen gewählt werden, wenn keine eigene Gruppe regelmässig geführt wird. Punktuelle Mithilfe zählt nicht als eigene Gruppe.
Bist du im Junior Ranger Programm tätig? Welche Rolle hast du dort?
Gemeint sind klar zugewiesene, wiederkehrende Fachaufgaben oder Projektverantwortungen innerhalb der Rangerarbeit.
Projekte können zeitlich begrenzt sein. Entscheidend ist, dass solche Aufgaben im Stellenprofil wiederholt vorkommen oder klar derselben Person zugewiesen sind.
Beispiele sind Besucherlenkungskonzepte, Kampagnenkoordinationen, Einsatzrichtlinien, Vollzugsgrundlagen oder andere klar zugewiesene Fachthemen. Monitoring wird separat erfasst.
Pro Fachauftrag oder Projekt wird nur die höchste Rolle gezählt. Bitte kurz benennen.
Hast du innerhalb deiner Rangerarbeit einen klaren Fachauftrag oder ein Projekt? Welche Rolle hast du dabei?
Es können maximal 5 Fachaufträge oder Projekte erfasst werden. Leere Einträge werden im Ergebnis nicht angezeigt. Hinzugefügte Einträge können wieder entfernt werden.
Gemeint sind zusätzliche, thematische oder saisonale Monitoring-, Erhebungs- oder Abklärungsaufträge ausserhalb des normalen Patrouillendienstes.
Beispiele sind Besucherzählungen, Artenmonitoring, Neophytenkontrollen, Fotopunkte, Wirkungskontrollen oder Abklärungen zu einem bestimmten Thema.
Dieselbe Aufgabe nicht zusätzlich als Fachauftrag/Projekt erfassen.
Welche beauftragten Monitoring- oder Erhebungsaufgaben gehören zur Funktion? Welche Rolle hast du dabei?
Es können maximal 5 Monitoring- oder Erhebungsaufträge erfasst werden. Leere Einträge werden im Ergebnis nicht angezeigt. Hinzugefügte Einträge können wieder entfernt werden.
Dieser Bereich bewertet keine gesamte Geschäftsleitungs-, Naturzentrumsleitungs- oder Betriebsleitungsfunktion. Er bewertet nur den Rangerleitungsanteil innerhalb einer solchen Funktion.
Die Kaderlogik ergänzt den normalen Rangerrechner dort, wo operative Feldarbeit fehlt. Sie soll verhindern, dass reine Rangerleitungsfunktionen zu tief bewertet werden, ohne sie über operative Aufgaben künstlich aufzublähen.
Alle Punkte sind gleich gewichtet. Es geht nicht um eine hierarchische Maximierung, sondern um die sichtbare Breite der Rangerleitungsaufgabe.
Dieser Teil beschreibt, was du für das gewählte Stellenprofil mitbringst.
Grundausbildungen, intensive Aus- und Weiterbildungen sowie fachspezifische Zertifikate können angegeben werden, wenn sie abgeschlossen, belegbar und für Rangerarbeit grundsätzlich relevant sind. Sie bilden einen fachlichen Rahmen und werden deshalb moderat berücksichtigt.
Bei den praktisch eingesetzten Fachkenntnissen ist die Auswahl strenger: Wähle nur Kompetenzen, die im konkret berechneten Stellenprofil regelmässig gebraucht werden und zum Einsatzprofil aus Schritt 2 passen. Nicht alles zählt, nur weil man es irgendwann einmal gemacht hat.
Wichtig: Wähle hier abgeschlossene Grundausbildungen sowie längere oder intensive Aus-/Weiterbildungen, die eine tragende fachliche Grundlage für Rangerarbeit bilden.
Gemeint sind Ausbildungen mit klarem Berufs-, Fach- oder Umschulungscharakter.
Kürzere Fachkurse, Vertiefungen aus Eigeninteresse oder hobbybezogene Nachweise gehören in den nächsten Abschnitt.
Rangerabschlüsse selbst werden bereits bei der Basisqualifikation erfasst und hier nicht nochmals gezählt.
Welche abgeschlossenen Grundausbildungen oder intensiven Aus-/Weiterbildungen bringst du mit?
Wichtig: Wähle hier kürzere oder spezialisierte Weiterbildungen, Zertifikate, Ausweise oder Kurse mit Bezug zur Rangerarbeit.
Sie dienen als fachlicher Nachweis und belegen zusätzliches Hintergrundwissen. Die praktische Anwendung wird im nächsten Abschnitt separat erfasst.
Welche zusätzlichen Nachweise hast du?
Wichtig: Wähle hier praktische Fachkenntnisse, die du durch Ausbildung und Berufserfahrung erworben hast und in der konkret berechneten Stelle regelmässig anwendest.
Die Fachkenntnisse müssen zum Einsatzprofil aus Schritt 2 passen und plausibel belegbar sein, z. B. durch Arbeitszeugnisse, CV, bisherige Aufgaben oder Projekterfahrung.
Nicht alles zählt, nur weil man es irgendwann einmal gemacht hat. Gelegentliche Mithilfe oder Einzelfälle reichen nicht.
Welche Fachkenntnisse setzt du in diesem Stellenprofil regelmässig ein?
Keine Doppelzählung
Die gesamte Berufserfahrung wird auf die drei Kategorien aufgeteilt. Dieselben Jahre dürfen nicht mehrfach eingetragen werden.
Direkte Ranger-/Schutzgebietserfahrung
Arbeitserfahrung direkt als Rangerin/Ranger oder in der Betreuung eines konkreten Schutzgebiets.
Einschlägige rangernahe Berufserfahrung
Arbeitserfahrung in verwandten Bereichen mit Bezug zu Natur/Umwelt sowie Kommunikation/Beratung. Diese Einordnung orientiert sich an den Praxisfeldern, die auch für die Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann Natur und Umwelt, Fachrichtung Ranger, relevant sind.
Berufserfahrung ausserhalb Ranger/Natur/Umwelt
Berufserfahrung, die nicht zur direkten Ranger-/Schutzgebietserfahrung und nicht zur einschlägigen rangernahen Berufserfahrung gehört.
Beispiel
15 Jahre Berufserfahrung total können z. B. als 4 Jahre direkte Ranger-/Schutzgebietserfahrung, 6 Jahre einschlägige rangernahe Berufserfahrung und 5 Jahre Berufserfahrung ausserhalb Ranger/Natur/Umwelt eingetragen werden.
Wo hast du wie lange Berufserfahrung gesammelt?
Nicht jede Berufserfahrung ist gleich nah an der Rangerarbeit. Direkte Ranger-/Schutzgebietserfahrung zählt deshalb am stärksten. Andere Berufserfahrung zählt ebenfalls, weil auch sie Berufsreife und wichtige Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag mitbringt.
Diese Angaben sind freiwillig. Sie helfen nur zu prüfen, ob die Summe der Erfahrungsjahre biografisch plausibel ist.
Der Kanton dient nur zur Zuordnung zur BFS-Grossregion.
Die regionale Anpassung orientiert sich am Medianlohn der jeweiligen Grossregion gemäss BFS.
Arbeit in mehreren Kantonen/Grossregionen: Eine Stelle wird einmal berechnet – auch wenn sie Einsätze in mehreren Kantonen oder Grossregionen umfasst. Unterschiedliche Aufgaben in verschiedenen Einsatzgebieten innerhalb derselben Stelle werden gemeinsam im Einsatzprofil erfasst. Für den Regionalfaktor zählt die Grossregion des Hauptarbeitsorts der Stelle. Mehrere getrennte Stellen oder Arbeitsverhältnisse werden separat berechnet.
Der Medianlohn der Grossregion zeigt nur, ob das allgemeine Lohnniveau einer Region im Schweizer Vergleich eher höher oder tiefer liegt. Ranger werden dabei keiner bestimmten Branche zugeordnet.
In welchem Kanton arbeitest du oder dein Rangerdienst?
Du kannst optional deinen aktuellen Bruttolohn eingeben, um ihn mit der Empfehlung zu vergleichen.
Stundenlohn: Wenn du im Stundenlohn angestellt bist, rechne ihn für den Vergleich möglichst auf einen Monats- oder Jahreslohn um. Der ausgewiesene Stundenlohn dient als Brutto-Orientierung. Bei Stundenlohn-Anstellungen müssen Ferienanteil, Feiertagsanteil und ein allfälliger 13. Monatslohn klar im Vertrag oder auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sein. Übliche Richtwerte: 8.33 % Ferienanteil bei 4 Wochen Ferien, 10.64 % bei 5 Wochen, 13.04 % bei 6 Wochen; 8.33 % für den 13. Monatslohn. Feiertage sind kantonal/vertraglich verschieden.